Ihre Anwälte in Datteln

Erb- und Familienrecht / Arbeitsrecht / Strafrecht / Verkehrsrecht

Unsere Kanzlei

Unser Anspruch ist die persönliche Betreuung mit dem Ziel,
eine individuelle und zielführende Problemlösung für das jeweilige
Anliegen des Mandanten zu erreichen.

  • Unsere Kanzlei bearbeitet neben den allgemeinen zivilrechtlichen Mandaten auch solche aus dem Erb- und Familienrecht. Rechtsanwältin Brechtken ist Fachanwältin für
    Familienrecht.

    Weitere Rechtsgebiete sind das Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Osemann ist Fachanwalt für Arbeitsrecht.

    Darüber hinaus sind wir im Bereich des Verkehrsrechts und des Strafrechts tätig. Im Bereich des Verkehrsrechts stehen wir Ihnen sowohl bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen zur Seite, als auch bei der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten. Rechtsanwalt Osemann ist Fachanwalt für Verkehrsrecht.

    Unser Mandantenstamm setzt sich sowohl aus Privatpersonen, als auch aus Freiberuflern und Gewerbebetrieben zusammen.

  • Die Rechntsanwälte

Arbeitsbereiche

Wir bieten umfassende und kompetente Rechtsberatung und Rechtsvertretung in folgenden Rechtsgebieten an:

Auf folgenden Rechtsgebieten sind wir für Sie tätig:

  • Arbeitsrecht (Kündigungsschutz, Mobbing, Zeugnisstreitigkeiten, Zahlung Arbeitslohn, Beratung von Arbeitgebern)
  • Ehe- und Familienrecht (Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht, Kindschaftsrecht, Vertretung als Verfahrenspflegerin)
  • Verkehrsunfallrecht (Abwicklung von Verkehrsunfällen, Geltendmachung von Schadensersatz/Schmerzensgeld), Vertretung von Verkehrsunfallopfern, Personenschäden
  • Vertretung bei Personenschäden (Schmerzensgeld, Schadensersatz etc.)
  • Strafrecht, Strafverteidigungen (sowohl bei Ermittlungsverfahren als auch in Strafverfahren)
  • Vertretung von Opfern (Nebenklagevertretung)
  • Verkehrsrecht, hier insbesondere auch das Verkehrsstrafrecht und Vertretung in Bußgeldverfahren
  • Sozialrecht (z.B. Widersprüche gegen Bescheide betreffend den Grad der Behinderung oder den Pflegegrad)
  • Erbrecht
  • Schulrecht (Widersprüche gegen Entscheidungen der Schule, Vertretung gegenüber Behörden und bei Gerichtsverfahren, Anfechtung von Prüfungsentscheidungen etc.)
  • Arzthaftungsrecht (Vertretung von geschädigten Patienten, Schadensersatz/Schmerzensgeld)
  • Verwaltungsrecht (z.B. Widersprüche gegen belastenden Bescheiden und Vertretung vor Gericht)